Sicherheit
Um die Sicherheit zu gewährleisten, ist es notwendig, die dem Betriebsdruck entsprechenden Baunormen einzuhalten. Ein spezielles Bundesgesetz mit entsprechenden Ausführungsverordnungen legt alle technischen Normen fest, die für den Bau von Rohrleitungen, die mit einem Druck von mehr als 5 Bar betrieben werden, eingehalten werden müssen. Die Überwachung wird von einem speziellen Organ, dem Eidgenössischen Rohrleitungsinspektorat (ERI), durchgeführt.
Die Vorschriften für den Bau und den Betrieb von Leitungen mit einem Druck von weniger als 5 Bar werden von einem Verband festgelegt, in dem alle schweizerischen Gasunternehmen zusammengeschlossen sind (SVGW). Die Bausicherheit wird durch die Einhaltung der Normen gewährleistet, die die Verwendung von geeigneten, qualitätsgeprüften Materialien, den Einsatz von Fachpersonal bei Bau und Betrieb der Rohrleitungen sowie die Überwachung der Ausführung der Arbeiten und die erforderlichen Prüfungen der Anlagen vorsehen.
Unser Unternehmen spielt eine wichtige Rolle im Prozess, der die Sicherheit der Anlagen unserer Kunden gewährleistet. Wir überwachen die Phasen des Gasanlagenbaus und garantieren dem Verbraucher, dass das System korrekt geplant ist, der Ausführende eine Person des Gewerbes ist, die verwendete Ausrüstung den Sicherheitsvorschriften entspricht und das fertige System einwandfrei und sicher funktioniert.
Wir stehen dem Verbraucher auch als Berater sowohl vor, während und nach der Installation zur Verfügung. Bei tatsächlichen oder vermuteten Funktionsstörungen während des Betriebs greift das Unternehmen ein, um den Verbraucher zu beraten bezüglich der zu ergreifenden Massnahmen zur Optimierung der Systemfunktionalität oder zur Behebung von Problemen, die die Wirksamkeit oder Sicherheit einschränken.