Solargemeinschaften

Die Sonnenenergie mit Menschen in Ihrer Umgebung teilen.

Für

Privatpersonen Unternehmen Gemeinden

Smart Community bietet Ihnen eine innovative Lösung, um erneuerbare Energie mit Ihren Nachbarn zu teilen. Treten Sie einem lokalen Netzwerk von Menschen bei, die sich dafür entschieden haben, mit einer einzigen Photovoltaikanlage Solarenergie zu erzeugen und diese gemeinsam zu nutzen – um Kosten zu senken, die Umwelt zu schützen und stärkere, solidarische Gemeinschaften aufzubauen.

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Teilen Sie Solarenergie

Wenn Sie Eigentümer eines Wohn- oder Geschäftsgebäudes sind und den Bau einer Photovoltaikanlage planen, ist die ideale Lösung zur Wertsteigerung Ihrer Investition ein Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV), der dann eine «Solargemeinschaft» bildet. Wenn Sie einem ZEV beitreten, haben Sie Zugang zu einem innovativen, praktischen und nachhaltigen Energiemodell. Mit diesem System können Sie Ihre Abhängigkeit vom herkömmlichen Stromnetz verringern, Ihre Kosten senken und aktiv zum ökologischen Wandel beitragen. Als Mitglied einer Energiegemeinschaft sind Sie Teil einer Gruppe von Menschen, die ein gemeinsames Ziel haben: den Verbrauch zu optimieren, die Kosten für Installation und Wartung zu teilen und eine nachhaltigere Zukunft zu fördern.

Seit dem 1. Januar 2025 ist es möglich, virtuelle Zusammenschlüsse zum Eigenverbrauch (vZEV) zu bilden. Im Gegensatz zum klassischen ZEV können Sie mit dem vZEV die von Ihrer Photovoltaikanlage erzeugte überschüssige Energie über das Stromnetz des Betreibers an Ihre Nachbarn verkaufen.

Und so funktioniert es

Beim klassischen ZEV sind alle Nutzer eines Gebäudes an die Photovoltaikanlage angeschlossen und profitieren so von der selbst erzeugten Energie, wodurch sich die Kosten für Installation und Wartung amortisieren. Die erzeugte überschüssige Energie wird in das Netz eingespeist und von AIL gekauft.

Im Rahmen des vZEV kann die von Ihrer Photovoltaikanlage erzeugte überschüssige Energie verkauft und über das Netz Ihres Betreibers mit Ihren Nachbarn geteilt werden. Um einen vZEV zu bilden, ist es entscheidend, dass alle Mitglieder an denselben Netzanschlusspunkt angeschlossen sind.

Warum Sie sich für Smart Community ail entscheiden sollten

Das Produkt Smart Community eignet sich für Mehrfamilienhäuser und Eigentumswohnanlagen, Reihenhäuser oder angrenzende Häuser, Unternehmen, KMU und Bewohner kleinerer Stadtteile, die in Solarenergie investieren möchten.
Der Hauptverwalter der Solargemeinschaft ist für die Stromlieferung, die Tarife, den Energieverbrauch, die Rechnungsstellung an einzelne Mitglieder und das Inkasso verantwortlich. AIL bietet jedoch einen Managementservice an, der Ihre Solargemeinschaft verwaltet und Sie von allen administrativen Sorgen befreit.

  • Wir unterstützen Sie bei der Festlegung eines Preismodells.
  • Wir stellen Ihnen eine Online-Plattform zur Verfügung, auf die Sie in Echtzeit zugreifen können.
  • Wir kümmern uns um die Vorbereitung und Ausstellung regelmässiger Abrechnungen.

Haben Sie Ihren Vertrag mit uns schon unterzeichnet?

Melden Sie sich auf der Plattform «Smart me» mit den Daten an, die wir Ihnen zur Verfügung gestellt haben, und überwachsen Sie Ihre Anlage persönlich Zur Plattform.

FAQ

Was ist der Unterschied zwischen einem klassischen ZEV und einem vZEV?

Klassischer ZEV:

  • Die Teilnehmer sind durch private Stromleitungen physisch miteinander verbunden (physische Verbindung).
  • Es gibt nur einen einzigen Anschlusspunkt an das Netz des lokalen Betreibers.
  • Der Energieverbrauch ist auf einen bestimmten geografischen Bereich beschränkt, z. B. eine Eigentumswohnanlage oder angrenzende Grundstücke.

vZEV:

  • Die von den verschiedenen Zählern eines vZEV gesammelten Daten werden virtuell zusammengefasst, ohne dass eine physische Verbindung zwischen den Teilnehmern erforderlich ist.
  • Ein vZEV kann mehrere Anschlusspunkte an das Netz des lokalen Betreibers haben.
  • Der Eigenverbrauch aus einer einzelnen Photovoltaikanlage kann über ein grösseres geografisches Gebiet verteilt werden.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um einen klassischen ZEV zu bilden?

Ein klassischer ZEV kann zwischen den Verbrauchsstellen eines einzelnen Gebäudes oder zwischen Gebäuden auf benachbarten Grundstücken gebildet werden, sofern sie nicht das Netz des lokalen Betreibers (AIL SA) nutzen. Die Kosten pro selbst verbrauchter kWh dürfen nicht höher sein als der Verkaufspreis (Energie + Netz + Steuern) des Netzbetreibers (AIL SA).

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um einen vZEV zu bilden?

Alle Teilnehmer müssen mit von AIL bereitgestellten intelligenten Zählern ausgestattet sein.
Die Gesamtleistung der Photovoltaikanlage muss mindestens 10 % der Leistung des virtuellen Anschlusspunkts betragen.
Die Mitglieder der Gemeinschaft müssen an denselben Netzanschlusspunkt angeschlossen sein; AIL wird diese Voraussetzung während der Bewertungsphase überprüfen.

Wie funktioniert die Einrichtung eines vZEV?

Durchführbarkeitsanfrage: Um die Eignung der Netzstruktur für die Erstellung eines vZEV zu überprüfen, müssen Sie sich mit AIL in Verbindung setzen und das Formular Modulo informazioni preliminari – RCPv (Erste Informationen zu vZEV)  ausfüllen, das Sie unter www.ail.ch finden.
Überprüfung der Voraussetzungen: AIL wird Ihre Anfrage prüfen und Ihnen, sofern alle rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind, innerhalb von 15 Werktagen eine schriftliche Bestätigung zusenden.
Offizielle Benachrichtigung: Wenn die Durchführbarkeit des Projekts bestätigt wird, muss eine offizielle Benachrichtigung unter Verwendung des auf der Website verfügbaren Formulario di notifica RCP-RCPv (Anmeldeformular ZEV-vZEV) veröffentlicht werden. Beizufügen ist eine von allen Eigentümern des betroffenen Gebiets unterzeichnete Vollmacht.
Vertrag: Zwischen AIL SA und dem Vertreter der Solargemeinschaft wird ein Vertrag geschlossen.

Kann ich die von meiner Photovoltaikanlage erzeugte Energie über einen vZEV an einen beliebigen Nachbarn verkaufen?

Nein. Überschüssige Energie darf nur an benachbarte Gebäude verkauft werden, die am selben Netzanschlusspunkt angeschlossen sind.

Wie wird ein Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) verwaltet?

Sobald die Solargemeinschaft gegründet ist, verfügen die Mitglieder gemeinsam gegenüber dem Netzbetreiber (AIL SA) über einen einzigen Zählpunkt, für den die Grundgebühr von AIL gilt. Der Netzbetreiber misst den Gesamtverbrauch und stellt dem Vertreter der Solargemeinschaft die verbrauchte Energie in Rechnung. 

Dieser ist dafür zuständig, die Sekundärzähler abzulesen und die Kosten zu verteilen. Er ist gegenüber dem Netzbetreiber (AIL SA) für die Sicherheit der gesamten gemeinschaftlichen Struktur verantwortlich (Kontrolle der Feuerlöschvorrichtungen und regelmässige RaSi-Sicherheitsprüfung aller Verbrauchsstellen der Solargemeinschaft). 

Die Sekundärzähler müssen den Richtlinien des Eidgenössischen Instituts für Metrologie entsprechen (von METAS genehmigte Zulassung und Zertifizierung, regelmässige Kalibrierung).

Unter welchen Umständen kann man die Mitgliedschaft in einer Solargemeinschaft ablehnen?

Wenn eine neue Photovoltaikanlage auf einem Gebäude installiert wird, für das es laufende Mietverträge gibt, können die Mieter die Mitgliedschaft in der Solargemeinschaft ablehnen. 
Besteht für das Gebäude noch kein Mietvertrag, treten neue Mieter automatisch der Solargemeinschaft bei – vorausgesetzt, deren Gründung ist durch einen gültigen, von allen Parteien unterzeichneten Vertrag geregelt. In diesem zweiten Fall dürfen die Mieter nicht mehr aus der Gemeinschaft austreten, ausser in den gesetzlich vorgesehenen Fällen (Art. 17 Abs. 3 EnG und Art. 16 Abs. 5 EnV): 

  • wenn sie als Grossverbraucher Zugang zum freien Strommarkt haben und einen anderen Stromversorger wählen möchten;
  • wenn der Vertreter der Solargemeinschaft nicht in der Lage ist, eine ausreichende Energieversorgung sicherzustellen oder die Bestimmungen zur Kostenabrechnung gemäss Art. 16 Abs. 1 EnV nicht einhält.

Wenn die Mitglieder der Solargemeinschaft demselben Haushalt angehören, müssen dann trotzdem Sekundärzähler installiert werden?

Gemäss den geltenden Vorschriften muss die Stromrechnung für Mitglieder einer Solargemeinschaft immer auf dem gemessenen Verbrauch basieren (Art. 16, Abs. 1, EnV). Der Betreiber kann daher nicht darauf verzichten, geeignete Mittel zur Messung des individuellen Verbrauchs zur Verfügung zu stellen. 

Diese Verpflichtung dient der Transparenz gegenüber den einzelnen Mitgliedern, da diese das Recht haben, jederzeit detaillierte Abrechnungsnachweise vom Vertreter der Gemeinschaft anzufordern. Wenn der Betreiber die Stromkosten nicht korrekt berechnet oder keine Rechnung vorlegen kann, kann das betroffene Mitglied sein Recht auf Anfechtung der Rechnungen geltend machen und als letztes Mittel seine Teilnahme an der Gemeinschaft beenden.